Reglemente
Inhaltsverzeichnis Seite
1. Zweck
2. Organisation
3. Teilnahmeberechtigung
4. Anmeldung
5. Durchführung
6. Haftung
7. Schlussbestimmungen
Anhang:
- SM-Reglement inkl. der Anhänge 1 bis 4
Genehmigt durch den Vorstand des Segelflugverbandes der Schweiz: Olten, 18. Januar 2007
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SEGELFLUGVERBAND DER SCHWEIZ AUSGABE 2007
RM-REGLEMENT, AUSGABE 2007 Seite – 2
1. Zweck
Die RM bezwecken die Förderung des Segelflugwettkampfsportes. Sie dienen dem Wettkampftrai-ning und der Ausscheidung der Piloten für die Schweizer Segelflugmeisterschaften des folgenden Jahres. Die nachstehenden Bestimmungen sind einzuhalten, wenn die Leistungen der RM-Teilneh-mer für die Schweizermeisterschafts-Qualifikation und für die Qualifikation nach Leistungspunkten berücksichtigt werden sollen.
2. Organisation
2.1 Ort und Datum der Durchführung sind freigestellt. Es gilt das Prinzip der Freizügigkeit, d. h. die An-zahl der RM
ist nicht beschränkt.
2.2 Die Ausschreibung mit verbindlichen Daten gemäss Art. 2.5 muss mindestens zwei Monate vor Be-ginn im Zentralsekretariat des AeCS vorliegen. Die Ausschreibung ist Sache der veranstaltenden Segelfluggruppe des
SFVS im AeCS.
2.3 Eine RM kann an Wochenenden, an einzelnen Tagen oder als zusammenhängende Veranstaltung durchgeführt werden.
2.4 RM-Termine dürfen nicht mit SM-Terminen kollidieren.
2.5 Es müssen mindestens vier Wettbewerbstage ausgeschrieben werden.
2.6 RM-Termine dürfen nach erfolgter Ausschreibung nicht geändert werden. Eine Benützung zusätzli-cher Tage
ausser den Tagen nach Art. 2.5 ist ausgeschlossen.
2.7 Die Organisatoren haben in der Anmeldung den gegenüber dem Vorstand SFVS verantwortlichen Funktionär zu bezeichnen. Dieser hat dafür zu sorgen, dass die RM nach Reglement abgewickelt werden. Er liefert bei Rückfragen die verlangten Angaben und ist insbesondere für das Einhalten von Art. 5.7.5 verantwortlich.
2.8 Die RM sollen in den gleichen Klassen wie die SM ausgeschrieben werden. Je nach angemeldeten Teilnehmern können mehrere Klassen zusammengelegt werden (Wertung mit Index DAeC).
3.1 Jeder Pilot, der Mitglied einer Segelfluggruppe ist, hat die Möglichkeit an einem oder mehreren RM
teilzunehmen.
3.2 Die veranstaltende Segelfluggruppe darf auch ausländische Gastpiloten einladen.
3.3 Falls die maximal verkraftbare Teilnehmerzahl überschritten wird, entscheidet die Reihenfolge der
eingegangenen Anmeldungen.
Die Teilnehmer haben sich gemäss Ausschreibung bei der durchführenden Segelfluggruppe anzu-melden. Die definitive Zulassung der Teilnehmer erfolgt bei gültiger Sportlizenz und nach Bezahlung des Nenngeldes.
5.1 Bestimmungen
Es gelten die Bestimmungen nach SM-Reglement Artikel 5.1.1 bis 5.1.3.7
5.1.3.8 Eine RM wird als solches nur anerkannt, wenn dabei Piloten aus mindestens 3 Segelflug-gruppen teilnehmen.
RM-REGLEMENT, AUSGABE 2007 Seite – 3
5.1.3.9 Wer am ersten Pilotenrapport teilnimmt und zu mindestens einer Konkurrenz startet gilt als Teilnehmer.
5.2 Wettbewerbsorganisation
5.2.1 Konkurrenzleitung
Die Organisation kann einfach gestaltet sein, doch soll sie in den Grundzügen derjenigen der SM entsprechen und folgende Funktionärsstellen umfassen:
- Konkurrenzleitung
- Meteo
- Auswertung
Die Funktionärsstellen können kumuliert werden.
5.2.2 Jury
Als Jury amtet die Jury des Nationalen Segelflugwettbewerbes nach NSFW-Reglement Artikel 2.4.1 und 2.4.3
5.3 Aufgaben
Es gilt das SM-Reglement Artikel 5.3
5.4 Konkurrenzablauf
Es gilt das SM-Reglement Artikel 5.4
5.5 Flugbeurkundung
Es gilt das SM-Reglement Artikel 5.5
5.6 Auswertung
Es gilt das SM-Reglement Artikel 5.6 mit Ausnahme von 5.6.7.6
5.6.7.6 Mindestleistung für eine gültige Tageskonkurrenz:
Damit eine gültige Tageskonkurrenz zustande kommt, müssen mindestens ¼ der gestarteten Piloten pro Klasse
eine Distanz von 50 km erreichen.
5.7 Klassierung
5.7.1 Die vorläufigen Resultate ("preliminary results") müssen vor Beginn der nächsten Tageskonkurrenz bekannt gegeben werden.
5.7.2 Die Gesamtklassierung eines Piloten ergibt sich aus der Summe der von ihm erflogenen Konkurrenzwertungen. Für jede Konkurrenz zählt sein bester Flug.
5.7.3 Unabhängig von der Anzahl Konkurrenzen ist am Ende der RM eine Gesamtrangliste pro Klasse zu erstellen.
5.7.4 Nach Abschluss der RM sind die offiziellen Schlussranglisten innert einer Woche allen Piloten zu übergeben.
Die definitiven Schlussranglisten und ein kurzer RM-Bericht sind dem Sekretariat des SFVS innert zwei Wochen zuzustellen.
5.7.5 Der Vorstand SFVS wird Bestklassierte aus RM, die ordnungsgemäss durchgeführt und abgeschlossen
wurden, zur nächstjährigen SM einladen. Er lässt sich dabei von folgenden Gesichtspunkten leiten:
Die Gesamtzahl der eingeladenen RM-Piloten richtet sich nach der Aufnahmemöglichkeit der nächstjährigen SM
und steht in einem vertretbaren Verhältnis zur Gesamtzahl der aus dem Nationalen Segelflugwettbewerb ebenfalls eingeladenen Piloten. Die SNM-Piloten, welche an RM teil-nehmen werden zur Qualifikation nicht mitgerechnet.
RM-REGLEMENT, AUSGABE 2007 Seite – 4
Bei der Auswahl werden die Anzahl der in den RM-Schlussranglisten aufgeführten Piloten sowie die erzielten Leistungspunkte berücksichtigt.
5.8 Strafbestimmungen
Es gilt das SM-Reglement Artikel 5.8
5.9 Rekurse
Für Rekurse gilt das NSFW-Reglement Artikel 9.2 bis 9.4
Der SFVS lehnt für sich und seine Funktionäre jegliche Haftung ab, soweit diese Ablehnung ge-setzlich zulässig ist, sowohl für das Flugmaterial als auch für jegliche Schäden.
Dieses Reglement ersetzt das RAL-Reglement, Ausgabe 2003 und tritt rückwirkend auf 1.1.2007 in Kraft
Anhang zu diesem Reglement:
- SM-Reglement inkl. der Anhänge 1 bis 4
